Diese umfasst folgende Leistungen und kann mit der jeweiligen Krankenkasse gegenverrechnet werden. Für die Patientin / den Patienten bleibt ein Selbstbehalt zu bezahlen MEHR DAZU
Die jeweilige Leistung muss VORAB bei Ihrem Hausarzt verordnet werden und VOR Behandlungsbeginn von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Ich bin Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Die Erstvorordnung ist für 28 Tage gültig. In Folge kann bei der jeweiligen Krankenkasse um eine Verlängerung um weitere 28 Tage angesucht werden.
Montag - Freitag von 14 bis 17 Uhr
Sollten Sie mich nicht erreichen, sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter (unter Angabe Ihrer Telefonnummer) oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich verlässlich zurück, sobald es mir möglich ist.
Diplom Gesundheits- und Krankenpflegerin Barbara Kufner - Wundpflege, Pflegeberatung, Schulung von Angehörigen und 24 h BetreuerInnen, medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenpflege, Medikamentenservice, Duschhilfe.
DGKS Barbara Kufner, BA
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